Zu beachten bei Absagen von bereits zur Förderung bewilligten Projekten wegen des Coronavirus

Die aktuelle Situation stellt uns alle nach wie vor vor ganz neue Herausforderungen und hat insbesondere im Kulturbereich erhebliche Auswirkungen, die von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden müssen. Es erreichen uns zahlreiche Anfragen zu den förderrechtlichen Möglichkeiten bei Absagen oder Verschiebungen von bereits bewilligten Vorhaben wegen Coronavirus-bedingter Aufführungsverbote.

Bitte beachten Sie, Ihren Mitteilungspflichten uns gegenüber nachzukommen, wenn Sie im Rahmen des BLZT Förderungen erhalten sollten! Absagen bzw. Änderungen aufgrund der besonderen Situation wegen des Coronavirus sind so früh wie möglich durchzuführen und uns zu melden.

Über folgende Möglichkeiten für bereits bewilligte Gastspiele sind wir mit dem Bund und den Kultur- und Kunstministerien der Länder in Kontakt und bemühen uns um entsprechende Regelungen:
 
1.    Das Projekt/ Die Premiere wird abgesagt, soll aber auf einen späteren Termin verschoben werden: Wir klären im Einzelfall bis wann und inwiefern der Förderzeitraum verlängert werden kann und aufgrund von Corona abgesagte, bereits bewilligte Projekte/Vorstellungen zu einem anderen Zeitpunkt realisiert werden können.

2.     Das Projekt/ Die Premiere wird abgesagt, das Honorar bzw. Sachkosten werden dennoch an die Künstler*innen/ die Kompanie ausgezahlt: Hier prüfen wir im Einzelfall. Wir sind bemüht, dass unvermeidbare, bereits getätigte Kosten zugunsten der Künstler*innen/ der Kompanie, dem/r Geförderten anteilig in Größenordnung des vertraglich vereinbarten prozentualen Förderanteils gefördert werden können.

3.    Das Projekt/ Die Premiere wird abgesagt und in einem anderen Format (z.B. als Live-Stream oder Upload einer Videodokumentation des für die Vorstellung vorgesehenen Stücks) realisiert: Auch hier prüfen wir im Einzelfall die Möglichkeit der Förderung im Rahmen des BLZT.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen im Fall von Coronavirus-bedingten Gastspielabsagen oder Projektänderungen an die Administration des BLZT.

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