Jetzt verfügbar für BLZT-Mitglieder: Musterverträge der Kanzlei Laaser

Eine der größten Herausforderungen im Kunst- und Kulturbetrieb ist das Schließen rechtssicherer Verträge. Um unsere Mitglieder hier zu unterstützen, ist der BLZT dem Mustervertragspool der Kanzlei Laaser aus Berlin beigetreten. Die Kanzlei Laaser berät seit 2015 schwerpunktmäßig Kunst- und Kulturschaffende zu Themen wie Künstlersozialkasse, Zuwendungsrecht, Urheberrecht u.v.m. Im Vertragspool finden sich Musterverträge für vielfältige Bereiche, die Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können. Dramaturgie, Choreographie, Produktionsleitung, Wiederaufnahmen sind nur einige Beispiele. Alle Verträge sind außerdem auch auf Englisch verfügbar.

Wenn Du Mitglied im BLZT bist und Interesse daran hast, den Vertragspool einzusehen, wende dich sich bitte an Anika Maßmann unter info@blzt.de.

E-Mail

Mehr Informationen zur Kanzlei Laaser und ihrer Arbeit findet ihr hier:

Kanzlei Laaser

Machbarkeitsstudie für ein Tanzhaus in München

Am 15. März 2022 stellte der BLZT im Beisein des Münchner Kulturreferenten Anton Biebl und unter lebhafter Teilnahme von Politiker*innen, Journalist*innen und Vertreter*innen der Münchner Tanzszene die im September 2021 vorgelegte Machbarkeitsstudie für ein „Tanzhaus in München“ vor. Sie untermauert nicht nur die Notwendigkeit, sondern auch die Realisierbarkeit und Zukunftspotentiale eines Tanzhauses für die Landeshauptstadt.

Um eine größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit zu gewährleisten, wurde die Studie in einem umfassenden partizipativen Prozess mit möglichen Interessent*innen, Partner*innen und verwandten Institutionen in München sowie internationalen Spezialist*innen des Tanzes und der Performing Arts erstellt, für deren Unterstützung und Input der BLZT sich an dieser Stelle herzlich bedankt.

In einem Vergleich von über dreißig potentiellen Orten erwiesen sich das Areal im Kreativquartier mit der Tonnen- und Jutierhalle, das Paketpost-Areal sowie – als Szenario einer weiter entfernten Zukunft – das Viehhof-Areal als besonders geeignet, jeweils unterschiedliche Konzeptionen eines Tanzhauses zu realisieren. An diesen Beispielen erläuterten die Autor*innen der Studie Visionen eines urbanen choreografischen Zentrums der Künste, das lokale Kräfte einbezieht, regionale und internationale Kooperation und Vernetzung schafft und zu einem weithin sichtbaren Leuchtturm der Gegenwartskunst wird.

Die Aufzeichnung der Präsentation steht an dieser Stelle online zur Verfügung:

Video

Walter Heun hat mit dem BR zur Machbarkeitsstudie gesprochen. Das Interview ist hier nachzuhören:

Interview

Interessierte können die vollständigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie per E-Mail bei der Administration des BLZT anfordern:

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Für den Tanz in Bayern

Der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) vertritt seit über zwei Jahrzehnten die Interessen der Tanzschaffenden in München und Bayern und ist auf Bundes- und Länderebene die politische Vertretung des Tanzes in Bayern. versteht sich als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiterbildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.

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Als Fördermitglied hat man die Möglichkeit, sich in die Entwicklung des Verbands und damit auch in die Entwicklung der Tanzförderung in Bayern einzubringen. Regelmäßig lädt der BLZT zu Austauschtreffen ein, um die Bedürfnisse der Bayerischen Tanzschaffenden auszuloten und zu diskutieren.

Als aktives Mitglied kann man zudem an der jährlichen Mitgliederversammlung teilnehmen und hat die Möglichkeit, Projekte vorzuschlagen und zu initiieren.

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