Projekt- & Veranstaltungsförderung

Der BLZT fördert im Rahmen der Projekt- & Veranstaltungsförderung:

  • Veranstaltungsförderung (z.B. Festivals)
  • Projektförderung (Erarbeitung einer neuen Produktion)
  • Weiterbildung (modellhafte Weiterbildungsprojekte, die zur Qualifizierung von Tänzer*innen im Hinblick auf die Profession Tanz beitragen und bayernweite Ausstrahlung haben oder Vorhaben, bei denen Tanzpädagog*innen zusätzliche Qualifikationen erwerben können)
  • Stipendium (zur künstlerischen Entwicklung von Choreograf*innen und Tänzer*innen ohne die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Produktion)
  • Publikation

Der BLZT reicht die Fördermittel in der Regel ergänzend zu einer kommunalen Förderung aus. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich. Zudem müssen mindestens 10% der Gesamtausgaben durch Eigenanteile in Form von Eigenmitteln und/oder unbaren Eigenleistungen gedeckt werden.

Der/die Antragsteller*in hat seinen/ihren Wohn- oder Firmensitz in Bayern oder im Rahmen des Projekts sind Künstler*innen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, maßgeblich involviert.

Hinweise zur Antragstellung

Kooperationsförderung

Im Rahmen der Kooperationsförderung sind Vorhaben aus dem Bereich des zeitgenössischen Tanzes zuwendungsfähig, die den Austausch zwischen verschiedenen Regionen in Bayern bzw. zwischen Bayern und anderen Bundesländern bzw. internationalen Partner*innen vorantreiben, die Wachstums- und/ oder Entwicklungspotenziale freisetzen bzw. Vorhaben, die Künstler*innen/ Veranstalter*innen/ Netzwerke etc. aus diesen Regionen miteinbeziehen.

Das beantragte Vorhaben muss den Charakter eines Kooperationsprojekts zwischen mehreren Partner*innen/ Partnerinstitutionen haben.

Der BLZT reicht die Fördermittel in der Regel ergänzend zu einer kommunalen Förderung aus. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich. Zudem müssen mindestens 10% der Gesamtausgaben durch Eigenanteile in Form von Eigenmitteln und/oder unbaren Eigenleistungen gedeckt werden.

Der/die Antragsteller*in hat seinen/ihren Wohn- oder Firmensitz in Bayern oder im Rahmen des Projekts sind Künstler*innen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, maßgeblich involviert.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsfristen

Für die Projekt- & Veranstaltungsförderung sowie die Kooperationsförderung des BLZT können Anträge jeweils bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden für Vorhaben im Folgejahr.

Die Antragstellung im Rahmen des BLZT erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Wie stelle ich einen Antrag?

Sämtliche Förderanträge an den BLZT sind fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 20.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.

Da es im Rahmen der Antragstellung des BLZT formale Neuerungen gibt, empfehlen wir, die aktualisierten Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durchzulesen.

Alle Eingaben und Unterlagen werden grundsätzlich auch in englischer Sprache akzeptiert. All submissions and documents are generally accepted in English as well.

Downloads

Formulare

Die Formulare gelten sowohl für die Projekt- & Veranstaltungsförderung als auch die Kooperationsförderung.

Mittelabruf

Verwendungsnachweis

Einnahmen Ausgaben Rechung

Evaluierung & Sachbericht

Datenschutz

Erklärung zum Datenschutz

Fördersatz

Fördert der BLZT eine Veranstaltung oder ein Projekt, so muss diese Förderung auf allen Publikationen und Pressemitteilungen (Print & Digital) mit dem entsprechenden Logo und folgendem Satz erwähnt werden: „Diese Veranstaltung/ dieses Projekt wird ermöglicht durch den Bayerischen Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst“.

Fördersatz

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Coronabedingte Absagen oder Änderungen

Sie wurden bereits durch den BLZT gefördert und Ihr Projekt/ Ihre Premiere wird aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie  abgesagt oder verschoben? Bitte informieren Sie in jedem Fall die Administration des BLZT rechtzeitig über jegliche Änderungen! Folgendes müssen Sie bei Absagen von bereits bewilligten Projekten wegen des Coronavirus, die ggf. individuell abgeklärt werden müssen, beachten.

Mehr

 

Kontakt

Anika Maßmann
+49 89 189 31 37 19
info[at]blzt.de

Jury

Eine unabhängige Fachjury wird vom Vorstand des BLZT eingesetzt und entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.

 

Miriam Althammer

Tanzwissenschaftlerin, Universität Bayreuth

 

Gerti Köhn

Dramaturgin, Fürth

 

Carmen Kovacs

Dramaturgin, München

 

Inga Kunz

Kulturmanagerin, München/Stuttgart

 

Alexandra Wellensiek

Kulturmanagerin, Traunstein